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Das neue Studenten-Auswahlrecht: ZVS am Ende?


So viel Einmütigkeit im Bundestag ist selten. Nicht nur das Zuwanderungsgesetz, auch das lang umstrittene Studenten-Auswahlrecht der Hochschulen passierte am Donnerstag mit den Stimmen von Regierungslager und Opposition das Parlament. Doch ob die neuen Zulassungsregeln für die begehrten Numerus-Clausus-Fächer Medizin, Pharmazie, Biologie und Psychologie in den Universitäten ebenso viel Zustimmung wie im Bundestag finden, ist fraglich.

Das Gesetz räumt den Hochschulen nun die Möglichkeit ein, sich bis zu 60 Prozent ihrer Studienanfänger in NC-Fächern selbst auszuwählen. Laut altem Recht war dies bisher auch schon bei knapp 25 Prozent der Plätze möglich. Doch anders, als von den Hochschulrektoren gern dargestellt, ist die Selbstauswahl in den Fächern nur wenig populär. Professoren klagen über hohen Arbeitsaufwand und zu viel Bürokratie, rufen zunächst nach mehr Personal und möchten Auswahlgespräche am liebsten an ihre Mitarbeiter delegieren - was eben nicht im Sinne der Erfinder ist.

Von den 225 Fakultäten (einschließlich Betriebswirtschaft), die in Deutschland Mangelfächer anbieten, nutzen heute nur 31 die schon seit Jahren bestehenden Auswahlmöglichkeiten. Ausgerechnet in der Psychologie ist dabei das Auswahlsystem besonders ungeliebt: Nur drei der 44 Fakultäten beteiligen sich bisher an der Selbstauswahl ihres Berufsnachwuchses.

Neben fachspezifischen Tests und Auswahlgesprächen ist auch eine besondere Gewichtigung von Noten im Abiturzeugnis durch die Hochschulen möglich - etwa die Mathematik- oder Biologiezensur für das Studium der Naturwissenschaften. Auch eine Lehre vor dem Studium oder Erfahrung im Arbeitsleben können bei der Studienzulassung besonders gewichtet werden - sofern die Länder die neuen Regelungen in ihr Landesrecht übertragen. 20 Prozent der NC-Studienplätze werden von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) weiterhin an die Abiturbesten vergeben, die restlichen 20 Prozent nach Wartezeit.

In den sechs bundesweiten NC-Fächern Human-Medizin, Tier- und Zahnmedizin, Pharmazie, Biologie und Psychologie kommen heute auf einen freien Studienplatz etwa drei Bewerber. In den Hochschulstädten lauert schon eine ganze Unternehmensszene von Anwälten und Beratungsinstituten in den Startlöchern, um Bewerber künftig mit teurem Bewerbungs- und Testtraining zum gesuchten Studienplatz zu verhelfen.

Kritiker des neuen Zulassungsrechts weisen in diesem Zusammenhang auch auf den erst 1997 von den Kultusministern aus Kostengründen ersatzlos gestrichenen Studieneignungstest für die medizinischen Studiengänge hin. Fast zwei Jahrzehnte lang hatten sich dabei Jahr für Jahr mehr als 10 000 junge Menschen einem aufwendigen Multiple-Choice-Verfahren unterzogen. In der Regel wurde aber mit dem Ergebnis bloß die Abiturnote bestätigt.

(dpa)  |  02.07.2004


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